Laut der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sollen Flüsse, Seen, Übergangsgewässer, Küstengewässer und Grundwasser spätestens bis zum Jahr 2015 in einem "guten Zustand" sein. Da schon vor Jahren zu erkennen war, dass diese Deadline in keinster Weise zu halten ist, wurde die Frist auf 2027 verschoben. Doch zeigt sich auch jetzt, dass selbst dieser Zeitraum nicht ausreichend sein wird.
Die Masterarbeit von Daniela Kreische, geschrieben an der Uni Köln, befasst sich mit den Gründen der verschleppten Umsetzung in NRW.
Es konnte zum Beispiel festgestellt werden, dass Bürgermeister*innen, die als Kind selbst an einem Fluss großgeworden sind, sich stärker für die Umsetzung der WRRL an Flüssen einsetzen, und das, unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten einer Kommune.
Leider sind die Ergebnisse nicht wissenschaftlich repräsentativ, da die Teilnahme der Kommunen auf freiwilliger Basis erfolgte. Jedoch lassen sich teils klare Tendenzen aufzeigen, die in die zukünftige Arbeit bzw. Motivation zur WRRL-Umsetzung einfließen können.
Kreische (2018): Masterarbeit zur Umsetzung der WRRL (PDF 10 MB) (englisch)