Auf dem Gelände, welches einer Erweiterung eines Gewerbegebietes dienen soll, gibt es einen Löschwasserteich, in dem Kammmolche leben. Diese Tiere sind streng geschützt. Daher muss bei einer Bebauung des Geländes und damit einer Zerstörung des bisherigen Gewässers für Ersatz der Lebensräume gesorgt werden.
Zur Besprechung der Planung der Ersatzlebensräume lud das Amt für Umweltschutz alle Beteiligten Parteien zu einem Gespräch, so auch den BUND Warendorf als Vertreter der Naturschutzverbände.
Im Gespräch wurden Möglichkeiten erläutert und diskutiert, wie man die Umsiedlung besonders erfolgversprechend gestalten könne. Denn durch die ideale Gestaltung und Lage der zukünftigen Gewässer können die laut § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geforderten Voraussetzungen für die Erhaltung der Population der Kammmolche im Ausweichquartier geschaffen werden. Damit die Chancen für eine Ansiedlung möglichst hoch sind, ist außerdem eine Vorlaufzeit von mindestens drei Jahren nötig.
Aufgrund dieses Besprechungstermins und dem vom Amt für Umweltschutz darüber gefertigten Protokoll war eine schriftliche Stellungnahme der Naturschutzverbände nicht mehr nötig.
Wer mehr über die Lebensraumansprüche des Kammmolchs (Triturus cristatus (Laur.,1768)) wissen möchte, kann sich beim LANUV über die entsprechenden Artenschutzmaßnahmen informieren.